Die AGB für Immobilieninteressenten finden Sie hier !
(Stand: Juli 2010)
1. Leistungsumfang von Immobilienmarkt-Foehr.de
1.1. Das Immobilienunternehmen* ist berechtigt, auf der Internet-Plattform von Immobilienmarkt-Foehr.de Immobilien anzubieten. Die Gestaltung des Angebots der Immobilien richtet sich nach den Vorgaben von Immobilienmarkt-Foehr.de in der entsprechenden Online-Maske.
1.2. Das Immobilienunternehmen ist berechtigt, sich über seinen selbst gewählten "Usernamen" und ein "Passwort" in den persönlichen Anbieterbereich über das Internet ein zu wählen.
1.3. Das Immobilienmarkt-Foehr.de - Netzwerk ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Das Immobilienmarkt-Foehr.de - Netzwerk ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von Immobilienmarkt-Foehr.de liegen. Immobilienmarkt-Foehr.de übernimmt daher weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Dienstleistungen.
1.4. Die Immobilien des Immobilienunternehmens werden durch die Einstellung in die Immobilienmarkt-Foehr.de - Datenbank innerhalb des Immobilienmarkt-Foehr.de - Netzwerkes abrufbar sein.
2. Pflichten des Immobilienunternehmens
2.1. Das Immobilienunternehmen verpflichtet sich, die abgefragten Angaben bei der Registrierung wahrheitsgemäß zu beantworten.
2.2. Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen, unverzüglich im Anbieterbereich zu berichtigen.
2.3. Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über seinen Account ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern bzw. von Immobilienmarkt-Foehr.de ändern zu lassen, wenn es vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Das Immobilienunternehmen haftet auch für Dritte, die mit seinem Wissen Dienstleistungen über seinen Account nutzen.
2.4. Das Immobilienunternehmen verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die Immobilien zu machen. Für jede Objektart hat es die Mindest-Informationen wie Lage, Größe und Preis des Objekts und insbesondere die Informationen gemäß § 6 Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes zu erteilen. Für Verkaufsimmobilien sollte zusätzlich mindestens ein repräsentatives Foto der Immobilie zur Verfügung gestellt werden. Hierbei verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, bei der Objektdarstellung ausschließlich objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos ist insbesondere die Einstellung von Firmenlogos, HTML-Tags, Java-Script Anwendungen, Domainnamen u. ä. nicht gestattet. Immobilienmarkt-Foehr.de behält sich vor, im Falle von begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben oder bei der Gefahr der Irreführung von Interessenten einzelne Immobilien wieder aus dem Angebot zu entfernen, woraus dem Immobilienunternehmen keinerlei Ansprüche erwachsen können. Insoweit ist das anwendbare Recht zu beachten.
2.5. Sollte die Immobilie verkauft bzw. vermietet worden sein, muss das Immobilienunternehmen diese innerhalb von fünf Tagen aus der Immobilienmarkt-Foehr.de - Datenbank deaktivieren, bzw. deaktivieren lassen
2.6. Das Immobilienunternehmen verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln bzw. Anzeigen einzustellen, deren Inhalte Rechte Dritter (zum Beispiel Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.
3. Abrechnung & Preise
3.1. Immobilienmarkt-Foehr.de wird die Preisliste regelmäßig anpassen und diese Anpassung dem Immobilienunternehmen 6 Wochen vor dem Inkrafttreten mitteilen. Die neuen Preise gelten als vereinbart, wenn das Immobilienunternehmen den Vertrag nicht mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Inkrafttreten der Preisanpassung kündigt.
3.2. Die Abrechnung erfolgt vierteljährig, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.
3.3. Der Rechnungsversand erfolgt postalisch oder als PDF per Email.
3.4. Die fälligen Rechnungsbeträge werden vom Immobilienanbieter per Überweisung ausgeglichen.
Die Begleichung der Rechnung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. Immobilienmarkt-Foehr.de schließt insoweit eine Haftung bei Verlust aus.
3.5. Das Immobilienunternehmen ist zur Aufrechnung, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten werden.
3.6. Darüber hinaus behält sich Immobilienmarkt-Foehr.de das Recht vor, Auskünfte über die Bonität ihrer Kunden einzuholen.
3.7. Den jeweils anfallenden Rechnungsbetrag des viertel Jahres wird Immobilienmarkt-Foehr.de gegenüber dem Immobilienunternehmen zum Monatsanfang des ersten Monats abrechnen. Insofern ist der Rechnungsbetrag also im Voraus zu entrichten.
3.8. Die Rechnungen sind ohne Abzüge sofort zu zahlen. Der Verzugszinssatz beträgt 10 % p.a. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der Betrag durch Immobilienmarkt-Foehr.de eingezogen.
4. Behandlung von Daten/Datenschutz/Datensicherheit
4.1. Immobilienmarkt-Foehr.de und das Immobilienunternehmen verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDSG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.
4.2. Das Immobilienunternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Immobilienmarkt-Foehr.de in dem durch den Zweck dieses Vertrages vorgegebenen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die personenbezogenen Daten, die das Immobilienunternehmen in die Eingabemaske eingibt, werden zur Rechnungsstellung benötigt.
4.3. Das Immobilienunternehmen erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die mit seinem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme und in anonymisierter Form zu Zwecken der Immobilienmarkt-Foehr.de -Produktentwicklung, -weiterentwicklung, -verbesserung verwendet werden dürfen. Insbesondere handelt es sich hier um Gruppenbildungen (z.B. nach Branchen, Regionen, etc.), u.a. auch portalübergreifend, die es Immobilienmarkt-Foehr.de ermöglichen, ihre Produkte entsprechend den Kundenwünschen zu verbessern bzw. zu optimieren.
4.4. Über Bestandsdaten im Sinne § 5 TDDSG darf Immobilienmarkt-Foehr.de Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung erteilen.
4.5. Sind dokumentierte tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Dienste von Immobilienmarkt-Foehr.de von bestimmten Immobilienunternehmen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, darf Immobilienmarkt-Foehr.de die personenbezogenen Daten dieser Immobilienunternehmen verarbeiten, nutzen und an Dritte übermitteln. Dieses Recht leitet sich aus der Wahrung überwiegender Interessen von Immobilienmarkt-Foehr.de an der Aufklärung des Missbrauchs und der Rechtsverfolgung des Verantwortlichen ab und gilt - soweit für die Aufklärung erforderlich - auch über das Ende des Nutzungsvorgangs und die Speicherfrist (§ 6 Absatz 7 TDDSG) hinaus. Immobilienmarkt-Foehr.de wird die Daten unverzüglich löschen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht mehr vorliegen oder wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht mehr begünstigt wird. Immobilienmarkt-Foehr.de wird das betroffenen Immobilienunternehmen von diesen Maßnahmen unterrichten, sofern das geschehen kann, ohne die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs zu gefährden.
5. Mängelrüge
5.1. Handelt es sich bei dem Geschäftsverhältnis um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, ist das Immobilienunternehmen verpflichtet, die geschaltete Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Immobilienmarkt-Foehr.de gleichfalls unverzüglich etwaige Mängel anzuzeigen.
5.2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Überprüfung und/oder Mängelanzeige gilt die Immobilienanzeige als mangelfrei genehmigt.
6. Sperrung/Außerordentliche Kündigung
6.1. Immobilienmarkt-Foehr.de ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, von dem Immobilienunternehmen eingestellte Immobilien zu sperren, wenn das Immobilienunternehmen seinen Mitwirkungspflichten insbesondere jenen in Ziffer 2 nicht nachkommt bzw. mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug gerät und eine erste Mahnung mit Nachfristsetzung fruchtlos verstreichen lässt.
6.2. Immobilienmarkt-Foehr.de hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen unrichtiger Angaben des Immobilienunternehmens oder wenn das Immobilienunternehmen mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Verzug gerät und auch eine zweite Mahnung mit Nachfristsetzung fruchtlos verstreichen lässt.
7. Haftung
7.1. Immobilienmarkt-Foehr.de haftet im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages gegenüber dem Immobilienunternehmen nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist die Haftung von Immobilienmarkt-Foehr.de im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.2. Immobilienmarkt-Foehr.de übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie insbesondere den Interessenten, Immobilienkäufern und -mietern, für die Richtigkeit der Angaben oder die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf-, Miet- oder Immobilienunternehmensvertrages, der durch ein Angebot auf der Immobilienmarkt-Foehr.de - Plattform zustande kam. Sollte Immobilienmarkt-Foehr.de von Dritten im Zusammenhang mit Angaben des Immobilienunternehmens in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, Immobilienmarkt-Foehr.de von diesen Ansprüchen und sämtlichen mit ihrer Abwehr einhergehenden Kosten freizuhalten.
8. Sonstiges
8.1. Alle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel, bedürfen wiederum der Schriftform. Mitteilungen per Email gelten als Erfüllung des Schriftformerfordernisses.
8.2. Sollte eine Regelung dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden hiervon die übrigen Regelungen des Vertrages der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, sich auf eine rechtlich wirksame Regelung zu verständigen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt.
8.3. Sofern das Immobilienunternehmen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand Niebüll vereinbart.
8.4. Immobilienmarkt-Foehr.de behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie auf der Website www.Immobilienmarkt-Foehr.de veröffentlicht sind.
8.5. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Immobilienunternehmens gelten nur, wenn Immobilienmarkt-Foehr.de diese schriftlich akzeptiert hat.
8.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch auf alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Immobilienmarkt-Foehr.de und dem Immobilienunternehmen Anwendung.
9. Kündigung
Die Standartlaufzeit einer Anzeige beträgt 3 Monate.
Kündigen Sie diese bitte rechtzeitig mind. 14 Tage vor Anlauf der 3 Monate per
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
unter Angabe der Anzeigen-Ref.-Nummer.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist verlängert sich die Anzeigenlaufzeit automatisch um weitere 3 Monate.
(laden Sie sich unsere AGB als PDF über den Button am oberen rechten Rand der Seite !)
* = gilt auch für Privatanbieter





